Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 10. August 2026 · Website, Auftragsportal & Fahrer-App
Vollständige Fassung auch unter schneiderlogistics24.de/agb.html.
Dennis Schneider · Schneider Logistics24 · Heinrichstr. 49, 64354 Reinheim (ODW) · service@schneiderlogistics24.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Vertragspartner und Nutzer sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher (§ 13 BGB) sind ausgeschlossen. Mit Registrierung bzw. Nutzung wird der Unternehmerstatus bestätigt.
(2) Diese AGB gelten für Website, Auftragsportal, Fahrer-App sowie Vermittlung und Abwicklung von Transportaufträgen und – soweit Schneider Logistics24 selbst als Spediteur oder Frachtführer tätig wird – für die entsprechenden Transportleistungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
(3) Entgegenstehende AGB des Vertragspartners gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
(4) Schneider Logistics24 kann je nach Auftrag als Vermittler, Spediteur und/oder Frachtführer auftreten.
§ 2 Leistungen
(1) Betrieb einer digitalen B2B-Transportplattform: Versender stellen Aufträge ein; freigeschaltete Transportunternehmer können Aufträge annehmen.
(2) Freischaltung von Versendern und Transportunternehmern nach Prüfung; kein Anspruch auf Zugang.
(3) Technische Infrastruktur (Portal, App, Tracking, Status/Belege) im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten.
(4) Eigene Transporte: ergänzend Transport-/Speditionsrecht und ADSp 2017 (§ 15), soweit anwendbar.
(5) Keine Garantie ununterbrochener Portalverfügbarkeit (§ 16).
§ 3 Registrierung und Freischaltung
(1) Nutzung nur mit Konto und Freischaltung. Kein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung oder fortgesetzte Nutzung.
(2) Transportunternehmer bewerben sich (Anfrage/E-Mail). Freischaltung nach Prüfung u. a. von Gewerbenachweis, Verkehrshaftungs-/Güterschadenversicherung und weiteren angeforderten Unterlagen.
(3) Versender-Zugang in der Regel nach gesonderter Freigabe; kein Anspruch.
(4) Wahrheitsgemäße Angaben; Änderungen unverzüglich mitteilen. Falschangaben: Ablehnung, Sperrung, Schadensersatz.
(5) Zugangsdaten vertraulich; Missbrauch unverzüglich melden.
§ 4 Nutzung des Portals
(1) Rollen: Admin/Betreiber, Versender, Transportunternehmer/Fahrer – jeweils nur freigegebene Funktionen.
(2) Nur gesetzes- und AGB-konforme Nutzung. Verboten u. a.: Manipulation von Status/Standort, unbefugter Zugriff, Störung, Missbrauch, Umgehung von Schutzmaßnahmen.
(3) Tracking-Links und Auftragsdaten nur an Berechtigte.
(4) Funktionen dürfen weiterentwickelt und angepasst werden.
§ 5 Zustandekommen von Transportaufträgen
(1) Versender stellen Aufträge mit Abhol-/Zustelldaten, Terminen und Frachtinformationen ein. Ein im Portal ausgewiesenes Transportentgelt wird auf Grundlage der jeweils geltenden Vereinbarung bzw. der im System hinterlegten automatischen Tourpreisermittlung ermittelt und dem Auftrag zugeordnet.
(2) Einstellung ist in der Regel ein Angebot zur Annahme über das Portal.
(3) Verbindliche Übernahme erst bei ausdrücklicher Annahme im Portal durch den freigeschalteten Transportunternehmer. Bloßes Einsehen begründet keine Pflicht.
(4) Mit Annahme: Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Durchführung.
(5) Eigene Ausführung durch Schneider Logistics24: Vertrag nach Portal-/Einzelfallbedingungen.
§ 6 Preise und Abrechnung
(1) Transportentgelte und Konditionen werden individuell mit dem jeweiligen Firmenkunden vereinbart. In diesen AGB sind keine verbindlichen Preislisten oder Festtarife enthalten.
(2) Die im Auftragsportal ausgewiesenen Beträge beruhen auf der jeweils geltenden Vereinbarung mit dem Firmenkunden und/oder der im System hinterlegten automatischen Tourpreisermittlung (insbesondere streckenbezogen). Sie sind für den eingestellten Auftrag maßgeblich, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
(3) Schneider Logistics24 behält die vereinbarte Vermittlungs-/Servicevergütung. Der Rest steht dem ausführenden Transportunternehmer zu (nach vertragsgemäßer Ausführung und Auszahlungsvoraussetzungen).
(4) Abrechnung und Gutschrift erfolgen über das Portal bzw. gesonderte Vereinbarung.
(5) Preise zzgl. USt, soweit anfallend und nicht anders ausgewiesen.
§ 7 Vergütung und Provision
(1) Höhe und Modalitäten der Service-/Vermittlungsvergütung richten sich nach der Vereinbarung bzw. den im Auftrag oder Portal ausgewiesenen Anteilen.
(2) Typischer Ablauf: Auftrag mit ausgewiesenem Entgelt → Annahme und Ausführung durch den Transportunternehmer → Einbehalt der Servicevergütung → Auszahlung/Gutschrift des Rests an den Ausführenden.
(3) Vergütungsanspruch des Transportunternehmers grundsätzlich nach vertragsgemäßer Durchführung und erforderlichen Nachweisen (Status, Belege).
(4) Aufrechnung/Zurückbehaltung im gesetzlichen Rahmen (z. B. Storno, Schaden).
§ 8 Pflichten der Transportunternehmer
- fachgerechte, termingerechte Ausführung mit geeignetem Fahrzeug/Personal
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (Verkehr, Lenkzeiten, Güterkraftverkehr u. a.)
- sorgfältiger Umgang mit Fracht; Meldung von Problemen
- Pflege von Status, Belegen und Standortdaten bei aktiver Tour
- keine unautorisierte Weitergabe an ungeeignete Dritte
- professionelles Auftreten gegenüber Versender/Empfänger
§ 9 Stornierungen
(1) Storno/Änderung durch Versender nach Vereinbarung und Portalprozess; nachgewiesene Aufwände können berechnet werden.
(2) Unberechtigte Stornierung oder Nichtausführung nach verbindlicher Annahme: Schneider Logistics24 kann den entstandenen Schaden in Rechnung stellen; dieser kann bis zur Höhe der vereinbarten Auftragsvergütung betragen.
(3) Weitergehender Schaden und sonstige Rechte (Sperrung etc.) bleiben unberührt.
(4) Unberechtigt insbesondere ohne triftigen Grund und ohne rechtzeitige Abstimmung nach Annahme. Höhere Gewalt und freigegebene Absagen vorbehalten.
§ 10 Haftung und Freistellung
(1) Ausführender Transportunternehmer haftet für Transportleistung und Verhalten nach Gesetz und – soweit anwendbar – ADSp 2017.
(2) Freistellung von Schneider Logistics24 gegenüber Ansprüchen Dritter, soweit diese auf dem Verhalten/der Leistung des Transportunternehmers beruhen und Schneider Logistics24 kein überwiegendes eigenes Verschulden trifft (inkl. angemessener Rechtsverteidigungskosten).
(3) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Leichte Fahrlässigkeit: nur bei wesentlichen Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Bei reiner Vermittler-/Plattformrolle: keine Haftung für die Transportausführung durch Dritte, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit oder zwingendem Recht.
(5) Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
§ 11 Versicherungspflichten
(1) Transportunternehmer müssen durchgehend eine gültige, ausreichende Verkehrshaftungs-/Güterschadenversicherung (oder gleichwertige branchenübliche Deckung) unterhalten.
(2) Nachweise auf Anforderung; Erneuerung bei Ablauf. Fehlt Versicherung: Verweigerung der Freischaltung, Sperrung, Umdisposition.
(3) Schneider Logistics24 unterhält die für die eigene Tätigkeit erforderlichen Versicherungen.
§ 12 Sperrung von Konten
Sperrung oder Verweigerung der Freischaltung insbesondere bei:
- fehlender/abgelaufener/unzureichender Versicherung
- fehlenden/abgelaufenen Pflichtunterlagen
- wiederholten unberechtigten Stornos / Nichtantritt
- erheblichen Pflichtverletzungen / Unzuverlässigkeit
- Missbrauch, Datenmanipulation
- Falschangaben
- Zahlungsverzug, Betrugsverdacht, behördliche Maßnahmen
- sonstigen wichtigen Gründen
§ 13 Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung bzw. schneiderlogistics24.de/datenschutz.html. Plattformdaten nur zweckgebunden und datenschutzkonform verarbeiten.
§ 14 Vertraulichkeit und geistiges Eigentum
(1) Geschäftsgeheimnisse vertraulich behandeln, soweit keine Offenlegungspflicht besteht.
(2) Portal, Website, Software, Marken und Designs bleiben Eigentum von Schneider Logistics24 bzw. Rechteinhabern.
§ 15 ADSp 2017
(1) Soweit Schneider Logistics24 als Spediteur/Frachtführer tätig wird und die ADSp anwendbar sind, gelten ergänzend die ADSp 2017.
(2) Bezug über Verbände der Speditions- und Logistikwirtschaft; auf Wunsch Hinweis zum Bezug.
(3) Bei Widerspruch: für Plattform-/Vermittlungsregeln (Registrierung, Portal, Provision, Sperrung) gehen diese AGB vor; für reine Transport-/Speditionsdurchführung im Zweifel ADSp 2017, soweit einbezogen.
(4) ADSp 2017 weichen teils vom Gesetz ab und enthalten Haftungsbeschränkungen.
§ 16 Verfügbarkeit und höhere Gewalt
(1) Keine Garantie ununterbrochener Verfügbarkeit; Wartung, Störungen und Angriffe Dritter vorbehalten.
(2) Höhere Gewalt befreit für die Dauer der Störung von betroffenen Pflichten, soweit nicht zu vertreten.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Recht der Bundesrepublik Deutschland; CISG ausgeschlossen, soweit zulässig.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute u. a. – soweit zulässig – Sitz Schneider Logistics24 (derzeit Reinheim / Hessen); Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Partners bleibt möglich.
(3) AGB-Änderungen mit Wirkung für die Zukunft möglich; Information registrierter Nutzer; Fortsetzung der Nutzung nach Hinweis kann als Zustimmung gelten, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt den Rest unberührt.
(5) Kontakt: Dennis Schneider · Schneider Logistics24 · Heinrichstr. 49, 64354 Reinheim (ODW) · service@schneiderlogistics24.de · 0163 3548894 · USt-IdNr. DE440189370